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Was ist die DIN-Anschlagrichtung?

DIN-Anschlagrichtung

Nach der DIN-Norm gibt es zwei unterschiedliche Tür-Öffnungsrichtungen – die DIN Rechte Tür (DIN rechts) und die DIN Linke Tür (DIN links). Wir zeigen was diese Normen bedeuten und helfen Ihnen somit bei der Wahl des richtigen Produkts.

Um die Anschlagrichtung zu erkennen, muss man die Türen von der Seite aus betrachten auf der die Türbänder sichtbar sind und nach der sich das Türblatt öffnet.

Mit anderen Worten: Die DIN-Anschlagrichtung richtet sich an die Platzierung der Türbänder (Scharniere), die Sie seitlich der Tür sehen. Wenn also der Türband auf der rechten Seite ist, dann ist es DIN rechts. Wenn auf der linken, dann ist es DIN links.

  • Türband auf der rechten Seite = Tür DIN rechts
  • Türband auf der linken Seite = Tür DIN links

Diese Grafik finden Sie in der Produkt-Galerie der meisten Produkte in unserem Shop. Sie veranschaulicht Ihnen, dass Sie sich an die Bänder richten sollten.

DIN Anschlagrichtung

DIN-Anschlagrichtung (Wikipedia):

Maßgeblich für Deutschland ist die DIN 107 (Bezeichnung mit links oder rechts im Bauwesen). Diese Norm bezieht sich sowohl auf Türen als auch auf Fenster und die zugehörigen Zargen und Beschläge. Eine eindeutige Bezeichnung, beispielsweise als DIN-links, bzw. DIN-rechts, ist notwendig, damit bei der Bestellung, bei der Fertigung und beim Einbau von Bauelementen die jeweils Kommunizierenden sicher sein können, das Gleiche zu meinen.

Die untenstehende Regel ist kompliziert formuliert. Als Merkregel gilt „DIN ist da, wo die Scharniere sichtbar sind“. Wenn man ein Fenster öffnet, dessen Scharniere links sind, öffnet es sich nach links.

Die DIN 107 definiert den Begriff Öffnungsfläche als:

Die Öffnungsfläche ist diejenige Fläche eines Flügels von Drehflügeltüren, -fenstern oder -läden, die auf derjenigen Seite liegt, nach der sich der Flügel öffnet.

Die Schließfläche ist in dieser Terminologie diejenige Fläche, die auf der Seite liegt, nach der sich die Tür schließt.
Die Öffnungsfläche ist die Bezugsfläche für die Bezeichnung mit links oder rechts.

Linksflügel wird definiert als:

Ein Linksflügel ist ein Flügel von Drehflügeltüren, -fenstern oder -läden, dessen Drehachse bei Blickrichtung auf seine Öffnungsfläche links liegt […].

Rechtsflügel wird definiert als:

Ein Rechtsflügel ist ein Flügel von Drehflügeltüren, -fenstern oder -läden, dessen Drehachse bei Blickrichtung auf seine Öffnungsfläche rechts liegt […].

Des Weiteren werden in der DIN 107 Die Kennbuchstaben „L“ für Linksflügel und „R“ für Rechtsflügel festgelegt und die links-rechts-Zuweisungen auch auf Zargen und Beschläge ausgedehnt.