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KfW Staatliche Förderung für Einbruchschutz bis zu 1500€!

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Wir zeigen Ihnen wie Sie einen Geldzuschuss für Ihre Sicherheit um bis zu 1500€ vom Staat bekommen können. Denn seit dem 19.11.2015 fördert die KfW Maßnahmen zum Einbruchschutz und erstattet bzw. deckt die Kosten für Privateigentümer. Wir zeigen Ihnen wie Sie ganz einfach zu der Förderung kommen und mächtig Geld sparen können.

Seit Jahren steigen die Zahlen der Einbrüche in Wohnungen und Häuser enorm. Statistisch gesehen passiert ein Wohnungseinbruch in Deutschland alle zwei bis drei Minuten. Das gibt dem Staat die Möglichkeiten dieser negativen Entwicklung entgegen zu kommen und Beträge für Maßnahmen zu verteilen. So entstand im November des Jahres 2015 der Zuschuss für Einbruchschutz, mehr Wohnkomfort und weniger Barrieren durch die KfW.

Wer wird eigentlich gefördert?

Gefördert werden Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses (max. 2 Wohneinheiten), Ersterwerber einer Wohnung oder eines Hauses, Wohnungseigentümergemeinschaften aus Privatpersonen sowie natürlich auch Mieter (mit Zustimmung des Vermieters oder der Hausverwaltung).

Bei gewerblich genutzten Flächen und Gebäuden gibt es leider kein Anspruch auf die Förderung. Auch sind Pflege- und Altenwohnheime sowie Ferienhäuser und -wohnungen sowie Boardinghäuser als Beherbergungsbetrieb von der Förderung ausgeschlossen. Alle Privateigentümer werden in den meisten Fällen von der KfW gefördert, es sei denn es handelt sich um Umschuldungen bestehender Darlehen oder Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben.

Wofür gilt der Geldzuschuss?

Der Geldzuschuss richtet sich an Modernisierungsmaßnahmen die zum Einbruchschutz beitragen. Zum Beispiel durch Einbau neuer Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser, Schließzylinder, Videoüberwachungsanlagen, Türspione u.v.m. Aber auch durch Aufrüsten der Wohnungseingangstüren, Fenster etc. Folgendes wird von der KfW gefördert:

  • Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren nach DIN EN 1627 oder besser
  • Einbau von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren (z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel)
  • Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster (z. B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, drehgehemmte Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen)
  • Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden
  • Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen (z. B. Kamerasysteme, Panikschalter, Personenerkennung an Haus- und Wohnungstüren, intelligente Türschlösser)
  • Einbau von Türspionen
  • Baugebundene Assistenzsysteme (z. B. (Bild-)Gegensprechanlagen, Bewegungsmelder, Beleuchtung, baugebundene Not- und Rufsysteme)

Wir empfehlen Ihnen Produkte aus unserem Onlineshop, da Sie meist den Anforderungen entsprechend zertifiziert sind und zu günstigen Preisen erhältlich sind. Produkte nicht zertifizierter Hersteller können unter Umständen nicht gefördert werden, da Sie nicht über die nötigen Sicherheitsstandards verfügen.

Der Fördersatz beträgt übrigens 10% der Gesamtsumme. Die Investitionshöhe muss dabei aber mindestens 2.000€ betragen, um die Förderung erhalten zu können. Nicht viel, aber immerhin mindestens 200€ die Sie rückerstattet bekommen. Und wer die maximale Investitonshöhe von 15.000€ ausgibt, bekommt 1.500€ zurück. Geld, welches man nicht nur spart, sondern auch in Weiteres Investieren kann.

Wie beantrage ich die Förderung durch KfW?

1 . Als erstes müssen Sie Antrag bei der KfW Bank stellen. In diesem Antrag müssen die Kosten für die kompletten Maßnahmen genannt werden.

2. Danach müssen Sie warten, bis Sie eine Bestätigung von KfW erhalten. Die Bestätigungsantwort dauert ca. 4-6 Wochen.

Wichtig: Erst nach dem Erhalten Bestätigung sollten Sie mit den Baumaßnahmen beginnen. Sie haben also genug Zeit, um alles zu planen und einzukaufen.

3. Wenn Sie die Bestätigung erhalten haben, können Sie mit dem beschriebenen Umbau für die Maßnahmen beginnen.

4. Nach dem Umbau muss eine Bestätigung nach Durchführung an die KFW Bank gesendet werden. In dem Schreiben müssen Sie alle Rechnungen und ein Gutachten des Fachmanns, der alles fachgerecht durchgefüht hat, beilegen.

Sie finden alle Formulare auf der Seite der KfW zum 455 Zuschuss – Altersgerecht Umbauen.

3 thoughts on “KfW Staatliche Förderung für Einbruchschutz bis zu 1500€!

  1. C. Timmermann sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich beabsichtige meine Schlösser in meinem Einfamilienhaus zu wechseln.
    Es handelt sich hier um 5 Sicherheitsprofilzylinder mit Code Karte.
    Wird das gefördert ?

    Mfg

    C. Timmermann

    1. Roman Luti sagt:

      Sehr geehrter Herr Timmermann, generell funktioniert das natürlich. Allerdings beträgt die Mindestsumme 2000€, worauf Sie 10%, also 200 Euro rückerstattet bekommen. Sicherlich können Ihnen die Mitarbeiter von KfW mehr zu der Höhe der Fördersumme sagen. Wir empfehlen Ihnen neben den Schließzylindern die Tür(en) durch Stangenschlösser oder Panzerriegel abzusichern. Aber auch einbruchsichere Beschläge, die Schließzylinder von Außen schützen, sind zu empfehlen. So investiert man richtig in die Sicherheit und erreicht dadurch die zu fördernde Mindestsumme.

      Mit freundlichen Grüßen,
      Schlüssel Discount Team

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